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Allgemein Bußgeldkatalog View

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Delikte §15 Abs. 1 - Anstiftung zur Straftat
Gesetzesabschnitt StGB - Strafgesetzbuch
Geldstrafe min Gleich dem Täter
Geldstrafe max Gleich dem Täter
Haftzeit 0
Beschlagnahmung -/-
Bearbeitung durch Judikative
Weitere Informationen Der Anstifter wird gleich dem Täter bestraft!